Ukrainische Staatsangehörige, die über biometrische Reisepässe verfügen, benötigen für Kurzaufenthalte im Schengenraum (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) nach wie vor kein Visum.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR?openAccordionId=item-2513220-0-panel
Ist eine Rückreise nach Ablauf von 90 Tagen nicht möglich, müssen sich die Personen rechtzeitig an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde in Deutschland wenden.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR?openAccordionId=item-2513226-1-panel
Aufgrund der aktuellen Lage können ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine Visa für Deutschland ab sofort ausnahmsweise bei den Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten der Ukraine beantragen. Gleiches gilt für ukrainische Staatsangehörige, die nicht über einen biometrischen Pass verfügen. Grundsätzlich muss ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt schon vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR?openAccordionId=item-2513230-2-panel
Die EU-Kommission bereitet zum Donnerstag, 3. März 2022 gemeinsam mit den Innenministerinnen und Innenministern der Europäischen Union die erstmalige Anwendung einer EU-Richtlinie vor, mit dem alle EU-Mitgliedsstaaten das gleiche, unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine anwenden würden. Das würde konkret bedeuten, dass Geflüchtete aus der Ukraine kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssten und in der EU vorübergehenden Schutz für bis zu drei Jahre erhalten könnten.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR?openAccordionId=item-2513232-3-panel
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben Informationsangebote eingerichtet: