Sie kennen Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland fliehen möchten? Hier sammeln wir hilfreiche Informationen, um diese Leute schnell in Sicherheit zu bringen.
Die Bereitschaft, aus der Ukraine Geflüchteten zu helfen, ist in ganz Deutschland groß. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Homepages der eigenen bzw. nächstgrößeren Stadt bzw. sogar des Landkreises zu besuchen. Häufig werden dort lokale Hilfsaktionen verlinkt, die wir aufgrund der inzwischen großen Fülle von Angeboten (noch?) nicht hier auflisten. Natürlich nehmen wir aber immer gerne Hinweise entgegen, um möglichst viele Links zu Aktionen hier zu vereinen.
- Notunterkünfte für Familien 17. März 2022
Eine sichere Unterkunft für Familien aus den Kriegsgebieten
Helfen Sie mit! Bieten Sie Kindern und Familien ein warmes Bett und ermöglichen damit ein Ankommen in unserer Mitte. - Berlin: Überblick der Stadt über die aktuellen Hilfsangebote 8. März 2022
Auf der Seite der Stadt Berlin finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Hilfsangebote und -gesuche. Dazu gehören:
- Sammlungen von Geld- und Sachspenden
- Info- und Unterstützungspunkt für Geflüchtete aus der Ukraine
- Aufbau von Unterkünften
- Digitale, psychosoziale Beratung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene per Chat
- Nachbarschaftliche Freizeitaktivitäten für und mit Menschen aus der Ukraine
- …
Gesucht werden aber auch insbesondere Helfer, u.a. Psychologen, Traumatherapeuten, Übersetzer, …
- Quarteera e.V. 4. März 2022
Quarteera e. V. ist ein Verband von russischsprachigen LGBTQ+ – Menschen in Deutschland. Sie tun, was in ihrer Kraft liegt, um den LGBTQ*-Menschen zu helfen, die sich gezwungen sehen, die Ukraine zu verlassen und nach Deutschland zu kommen.
Sie bieten Unterstützung für alle LGBTQ*-Menschen aus der Ukraine, die sich bereits in Deutschland befinden und Unterstützung brauchen. Die Kontaktadresse lautet beratung(at)quarteera.de.
Wer Zeit hat und dem Verein seine Hilfe anbieten möchte, darf sich gerne unter help(at)quarteera.de melden.
Außerdem werden Spenden für Lebensmittel, Kleidung, Honorare für Anwalts-, Rechtshilfe, für Sprachkurse für LGBTQ*-Menschen benötigt. Jede Spende ist wichtig. Die Spenden können auf zwei Wegen entgegengenommen werden:
- Überweisung: Quarteera e.V., IBAN DE08120300001020013189, BIC: BYLADEM1001
- Via PayPal an info(at)quarteera.de
Auf Nachfrage werden auch Spendenquittungen ausgestellt.
- Hilfe in Polen 3. März 2022
Die polnische Regierung hat auf dieser Webseite Informationen und Hotlines für Geflüchtete zusammengestellt.
- Support Ukrainian Refugees in Romania 3. März 2022
Auf der Facebook-Seite „Support Ukrainian Refugees in Romania“ organisieren sich Menschen aus Rumänien, die verschiedene Hilfsangebote für Geflüchtete anbieten.
- Online-Gesprächsrunden mit Psycholog*innen 3. März 2022
Die Mental-Health-App Nino Health bietet ab Anfang März umsonst offene Online-Gesprächsrunden mit Psycholog*innen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch für Betroffene an. Hier kann man sich registrieren.
- Unterkünfte in Georgien 3. März 2022
Die Facebook-Seite „Spend 4 Seasons in Georgia“ kanalisiert Angebote von Privatpersonen und Hotels, die Geflüchtete bei sich unterbringen.
- Ukrainischsprachige Transportinfos 3. März 2022
Diese ukrainischsprachige Seite bietet Menschen eine erste Anlaufstelle, um beim Transport aus dem Land zu helfen.
- Demonstrationen 3. März 2022
Mit Ihrer Teilnahme an einer Friedensdemonstration setzen Sie ein Zeichen: Die Zivilbevölkerungen vieler Länder zeigen, dass sie den Krieg verurteilen. Diese Bilder gehen um die Welt und erreichen nicht nur Verantwortliche in der Politik, sondern auch die Menschen in der Ukraine sowie die Leute in Russland, die gegen den Krieg demonstrieren. Zu sehen, dass man nicht allein ist, sondern weltweit viele Menschen der eigenen Meinung sind, gibt ihnen Kraft und Hoffnung.
- Eine Gruppe von Klimaaktivist*innen sammelt auf dieser Seite Informationen zu Friedensdemonstrationen: https://standwithukraine.live
- Der Radiosender SWR3 zeigt hier eine Liste von Friedensdemonstrationen im Sendegebiet.
- Freie Fahrt in und um Berlin 3. März 2022
Ukraninische Ausweispapiere berechtigen (vorerst bis zum 31. März) zur kostenlosen Nutzung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sowie des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB).
- 90 Tage Aufenthalt ohne Visum 1. März 2022
Grundsätzlich 90 Tage ohne Visum im Schengen-Raum
Ukrainische Staatsangehörige, die über biometrische Reisepässe verfügen, benötigen für Kurzaufenthalte im Schengenraum (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) nach wie vor kein Visum.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR?openAccordionId=item-2513220-0-panelIst eine Rückreise nach Ablauf von 90 Tagen nicht möglich, müssen sich die Personen rechtzeitig an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde in Deutschland wenden.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR?openAccordionId=item-2513226-1-panelSiehe auch: Informationen zur Aufenthaltsdauer mit und dem Erhalt eines Visums
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben Informationsangebote eingerichtet:
Was passiert mit ukrainischen Staatsangehörigen, die bereits hier und inzwischen ausreisepflichtig sind?
Das Bundesinnenministerium hat mit Erlass vom 24. Februar 2022 folgende Hinweise an die Innenministerien der Bundesländer verschickt:
Normalerweise muss für die Erteilung eines Aufenthaltstitels neben anderen Voraussetzungen die Person gemäß § 5 Abs. 2 AufenthG mit dem passenden Visum – zum Beispiel zum Ehegattennachzug – eingereist sein. Im Fall der Ukraine ist es laut dem BMI aktuell aber nicht zumutbar ein Visumsverfahren nachzuholen – sprich aus Deutschland in die Ukraine auszureisen, um von dort ein Visum zu beantragen (§ 5 Abs. 2 S. 2 Alternative 2 AufenthG)
Das heißt, dass Ukrainer*innen, die sich visumsfrei in Deutschland aufhalten oder nach Deutschland einreisen und die Voraussetzungen für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (z.B. zum Familiennachzug, für ein Studium oder eine qualifizierte Arbeit) erfüllen, diese bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen können.
https://www.proasyl.de/news/wichtige-infos-zur-einreise-und-verbleib-in-deutschland-fuer-ukrainerinnen/90 Tage Aufenthaltsdauer kann um weitere 90 Tage verlängert werden
Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage im Anschluss an visumsfreien Kurzaufenthalt: Das BMI stellt außerdem fest, dass Ukrainer*innen, die sich visumsfrei in Deutschland aufhalten, gemäß § 40 AufenthV eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage bekommen können, da ein Ausnahmefall entsprechend Art. 20 Abs. 2 Schengener Durchführungsübereinkommen vorliegt. In diesen Fällen soll laut BMI eine Aufenthaltserlaubnis für einen im Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck nach § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG erteilt werden.
Die Erlasse des Bundesinnenministeriums sind für die Bundesländer zwar nicht bindend, aber werden in der Regel befolgt.
https://www.proasyl.de/news/wichtige-infos-zur-einreise-und-verbleib-in-deutschland-fuer-ukrainerinnen/ - Informationen zum Visum für Geflüchtete 1. März 2022
Ukrainische Staatsangehörige, die über biometrische Reisepässe verfügen, benötigen für Kurzaufenthalte im Schengenraum (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) nach wie vor kein Visum.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR?openAccordionId=item-2513220-0-panelIst eine Rückreise nach Ablauf von 90 Tagen nicht möglich, müssen sich die Personen rechtzeitig an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde in Deutschland wenden.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR?openAccordionId=item-2513226-1-panelAufgrund der aktuellen Lage können ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine Visa für Deutschland ab sofort ausnahmsweise bei den Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten der Ukraine beantragen. Gleiches gilt für ukrainische Staatsangehörige, die nicht über einen biometrischen Pass verfügen. Grundsätzlich muss ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt schon vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR?openAccordionId=item-2513230-2-panelDie EU-Kommission bereitet zum Donnerstag, 3. März 2022 gemeinsam mit den Innenministerinnen und Innenministern der Europäischen Union die erstmalige Anwendung einer EU-Richtlinie vor, mit dem alle EU-Mitgliedsstaaten das gleiche, unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine anwenden würden. Das würde konkret bedeuten, dass Geflüchtete aus der Ukraine kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssten und in der EU vorübergehenden Schutz für bis zu drei Jahre erhalten könnten.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR?openAccordionId=item-2513232-3-panelDas Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben Informationsangebote eingerichtet:
- Einfache Einreise von Polen nach Deutschland mit der Deutschen Bahn 1. März 2022
Die Deutsche Bahn gibt bekannt, dass sie ukrainische Pässe oder Personalausweise als Fahrkartenersatz in den Fernzügen von Polen nach Deutschland akzeptiert.
Derzeit verkehren täglich bis zu 8 Eurocity-Fernzüge aus Polen nach Deutschland im Regelverkehr, alle über den Grenzübergang Frankfurt/Oder. Die Fernzüge haben ihre Ausgangspunkte in Warschau, Danzig, Przemysl (Grenze zu Ukraine)/Krakau, Wien/Breslau.